24 Stunden Betreuung legal

veröffentlicht am 08. Dez, 2011 by in News

Die Tatsache ist schon längst bei der Bevölkerung bekannt! Deutschlands Bevölkerung wird immer älter und durch diesen demographischen Wandel steht das Land vor großen Herausforderungen. Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen steht in Deutschland schon derzeitvor großen Herausforderungen.

Die häusliche Pflege ist dabei ein wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung der Pflege von Bedürftigen in Deutschland. Angehörige bevorzugen die häusliche Pflege vor einem Aufenthalt im Pflegeheim. Viele Familien nutzen die Unterstützung durch Pflegerinnen aus Osteuropa. Das Unternehmen SunaCare bietet eine sichere Möglichkeit, Betreuerinnen aus Osteuropa in den Haushalt der pflegebedürftigen Angehörigen zu integrieren.

Bei allen Vermittlungen wir dabei vom Unternehmen SunaCare auf das geltende Recht geachtet. Somit vermittelt SunaCare ausschließlich Angestellte eines osteuropäischen Dienstleisters, der sein Personal für den jeweiligen Auftrag nach Deutschland in die Familien entsendet. Dabei ist das gesamte Personal sozial- und krankenversichert. Nachgewiesen wird diese Tatsache durch das behördliche Formular A1!

Grundsätzlich rät das Unternehmen SunaCare von einer Anstellung oder Vermittlung einer Selbständigen oder freiberuflichen Pflegerin ab. Die Pflegerin besitzt im Normalfall ein Gewerbeschein und dürfte aus rechtlicher Sicht nicht beim Patienten wohnen. Andernfalls kann die Behörde eine Scheinselbstständigkeit diagnostizieren, diese Sachlage liegt vor, wenn die Pflegerin nicht mehrere Auftraggeber besitzt sowie keine freie Kost und Logis empfängt. Eine 24 Stunden Betreuung würde unter diesen rechtlichen Voraussetzungen nicht funktionieren.

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Polnische Pflegekräfte selbst anstellen oder zu sich entsenden lassen?

veröffentlicht am 07. Dez, 2011 by in News

Viele Familien in Deutschland sind auf Hilfe in der Pflege ihrer Angehörigen angewiesen. Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und werden möglichst daheim betreut. 100.000 pflegende Angehörige in Deutschland greifen dabei auf die Möglichkeit einer 24 Stunden Pflege durch Betreuerinnen aus Osteuropa zurück. Dabei sind rechtliche Aspekte zu beachten, damit sie die Familien nicht in eine rechtliche Grauzone bewegen.

Viele Betreuerinnen arbeiten in den Familien ohne Arbeitsvertrag oder auf Basis einer Selbständigkeit. Die Preise sind dabei verlockend, 800 – 1300 Euro im Monat. Die meisten Familien wissen nicht, dass diese Beschäftigung nicht rechtskonform ist und somit die Familie sich strafbar machen kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten einer legalen Betreuung durch Personal aus Osteuropa. Entweder wird die Betreuerin durch die Familie durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisses angestellt und fungiert somit als Arbeitgeber oder die Familie beauftragt ein ausländisches Dienstleistungsunternehmen innerhalb der EU, der sein Personal für einen gewissen Zeitraum nach Deutschland entsendet.

Vor- und Nachteile

Familien sind Arbeitgeber

Vorteile: Die Familie hat gegenüber der Betreuerin das alleinige Weisungsrecht! Ein ständiger Personalwechsel entfällt.

Nachteile: Das Anmelden der Betreuerin zur Arbeitserlaubnis, müssen die Familien über die Bundesagentur für Arbeit vornehmen. Zudem ist die Familie zu den gängigen hohen Sozialabgaben (40 % des Bruttolohnes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen) verpflichtet und muss sich am deutschen Arbeitsrecht orientieren. Krankheits- und Urlaubstage der Betreuerin müssen berücksichtigt werden, wenn die Betreuerin ausfällt, ist die Familie auf sich allein für Ersatz gestellt. Gleichzeitig ist auch die Arbeitszeit nach Tarif mit 38,5 Stunden die Woche zu beachten.

Familien schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen aus Osteuropa ab

Vorteile: Der Vertrag ist jederzeit wieder kündbar. Im Krankheitsfalle muss der Dienstleister für Ersatz sorgen, eine lückenlose Betreuung wird damit gewährleistet. Die Pflichten wie zum Beispiel Zahlung der Sozialabgaben, liegen gänzlich beim Dienstleister.

Nachteil: Die Weisungsbefugnis gegenüber der Betreuerin liegt allein beim Dienstleister

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24 Stunden Betreuung

veröffentlicht am 06. Jul, 2011 by in Allgemein, News

Die geliebten Eltern kommen langsam in die Jahre. Immer öfter denkt man an die Zeiten, wenn sie nicht mehr im alltäglichen Leben alleine zu Recht kommen. Das Altersheim als Ausweg ist für viele Betroffene keine attraktive Lösung.

Eine Alternative bietet dazu die 24 Stunden Pflege. Wählen Familien diese Möglichkeit der Betreuung ihrer Liebsten durch heimische Pflegedienste, können sie mit ausgebildeten Fachkräften rechnen. Die Kosten betragen hierbei üblicherweise im Monat zwischen 4000 und 5000 Euro.

Günstigere Alternativen bieten die vielen Agenturen, die osteuropäisches Personal in deutsche Haushalte vermitteln. Oft verfahren diese Agenturen entweder bewusst oder durch Unwissenheit nicht nach dem einschlägigen Recht der EU. Somit werden viele Familien mit verlockenden Preisangeboten von rund 1000 Euro im Monat an Pflegekosten für den Angehörigen überzeugt.

Gute Unternehmen in dieser Branche, wie die Vermittlungsagentur SunaCare, bieten umfangreiche Informationen und Aufklärung für den Kunden, halten die Kosten transparent und arbeiten ausschließlich mit seriösen Dienstleistern.

Die 24 Stunden Pflege wird dabei meist von Frauen aus dem östlichen Europa übernommen, besonders häufig aus Polen. Sie leben dabei mit in der Wohnung oder in dem Haus des Pflegebedürftigen Angehörigen und genießen zusätzlich freie Kost und Logis.

Die einfachste und zugleich seriöse Variante an einer 24 Stunden Betreuung zu gelangen ist über ein ausländisches Dienstleistungsunternehmen. Hierbei muss der Dienstleister seine Kernaktivität im Heimatland haben und kann zusätzlich durch das EU Entsendegesetz seine Dienste bei deutschen Pflegebedürftigen anbieten. Dies wird durch eine „Entsendebescheinigung“ das Formular A1, ausgestellt von der ausländischen Behörde nachgewiesen.

Rettung aus dem Osten – polnische Pflegekräfte

veröffentlicht am 07. Jun, 2011 by in News

Die demografische Entwicklung in Deutschland wird uns in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen stellen. Schon jetzt ist es schwer, pflegebedürftige ältere Menschen mit Hilfe der Kranken- und Pflegeversicherung ausreichend zu versorgen. (weiterlesen…)

Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 – nach deutschem Recht!

veröffentlicht am 12. Mai, 2011 by in News

Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 ist es nun erlaubt, dass osteuropäische Pflegekräfte aus der EU legal in Deutschland arbeiten dürfen. (weiterlesen…)

Altenpflege 2010

veröffentlicht am 30. Mrz, 2011 by in News

Altenpflege versus Globalisierung

Bis ins Jahr 2010 waren diese zwei Aspekte ein Widerspruch, doch Dank der europäischen Gesetzesänderung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit (Formular E101 wurde zu A1) zum 01. Mai wurde es für deutsche Familien weitaus unproblematischer möglich, Hilfe aus dem Ausland in Anspruch zu nehmen. (weiterlesen…)

Legale Pflegehilfe aus Polen

veröffentlicht am 09. Nov, 2010 by in News

Viele Angehörige die sich mit dem Thema “Versorgung ihrer Eltern im Alter” auseinandersetzen müssen, kommen auf die Frage zurück:

Wie versorge ich meine nahen Angehörigen im gewohnten Umfeld und kann ein Umzug ins Pflegeheim verhindern? (weiterlesen…)

A1 statt E101 – Änderungen im Entsenderecht

veröffentlicht am 16. Aug, 2010 by in News

Ab dem 01.Mai 2010 gilt die EU-Verordnung (EG) 883/2004 ersetzt damit für den EU-Raum die bis dato geltende EWG Verordnung 1408/71. (weiterlesen…)