Pflegezeit beschreibt die Zeit, für die man zur Pflege von Angehörigen von der Arbeit freigestellt wird. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern können Beschäftigte dafür bis zu 6 Monate freigestellt werden. Sie erhalten in dieser Zeit jedoch keinen Lohn, bleiben aber sozialversichert.
Unabhängig von der Betriebsgröße hat im Fall einer akut eintretenden Pflegesituation jeder Anspruch auf eine sofortige unbezahlte Freistellung für zehn Arbeitstage.

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