Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen und der Bundesknappschaft errichtet worden.
Die Pflegekassen sind zwar an den Krankenkassen angegliedert, organisieren sich jedoch weitgehend selbstständig. Interessant ist, dass die Mitarbeiter der Pflegekassen ebenfalls Beschäftigte der Krankenkassen sind. Die Pflegekasse erstattet der Krankenkasse den Kostenaufwand, der für die Führung ihrer Geschäfte entsteht. Die Verwaltungskosten werden anteilsmäßig zwischen diesen beiden Trägern ausgeglichen. Dies gilt ebenso für die Kosten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der auch für die Pflegekassen – beispielsweise für die Erstellung von Gutachten – tätig wird.

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