Nach dem Statistischen Bundesamtes ist ein ambulanter Pflegedienst eine selbständig wirtschaftende Einrichtung, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegt und hauswirtschaftlich versorgt. Die medizinische Behandlungspflege gehört dabei in der Regel ebenfalls zum Leistungsumfang.
