Mit einer Patientenverfügung bestimmt der Betroffene, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe durchgeführt bzw. unterlassen werden sollen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung regelt die Patientenverfügung jedoch nicht, welche Personen die Entscheidungen hierzu treffen sollen oder dürfen. Wer also eine Patientenverfügung aufsetzt, nimmt diese Entscheidung vorweg und bringt für die von ihm antizipierten Situationen seinen Willen zum Ausdruck.

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