Ein Härtefall, auch als Pflegestufe III+ bezeichnet, ist eine besondere Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er beruht auf den Richtlinien der Pflegekassen (Hri). Diese Richtlinien beschreiben den “Härtefall” als eine Pflegebedürftigkeit, die in Art, Dauer und Rhythmus der benötigten Pflegeleistungen das übliche Maß der Grundversorgung der Pflegestufe 3 quantitativ oder qualitativ weit übersteigen.

Härtefälle benötigen bei der Grundpflege meist Hilfe von mehreren Pflegekräften gleichzeitig, oder haben einen Hilfebedarf in Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, der sechs Stunden täglich überschreitet.

Wie schwierig die Einstufung als soganannter Härtefall ist zeigt sich, wenn man sich folgende von den Pflegeversicherungen festgesetzte Regel betrachtet: “Die Härtefallregelung darf bei jeder einzelnen Pflegekasse auf nicht mehr als 3 % der bei ihr versicherten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III, die häuslich gepflegt werden, angewendet werden.”
Im Klartext bedeutet das, dass nicht die tatsächlich vorliegenden Bedingungen ausschlaggebend für die Einstufung sind, sondern die bei der jeweiligen Pflegekasse vorhandene Quote.

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