Der Begriff Grundpflege ist ein “terminus technicus” aus dem Gebiet der Pflegeversicherung, der u.a. dabei hilft, den Umfang der Leistungen im Rahmen der Altenpflege zu Hause zu beschreiben.
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
- im Bereich der Körperpflege
1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren,
7. die Darm- oder Blasenentleerung
- im Bereich der Ernährung
8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung
- im Bereich der Mobilität
10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. An- und Auskleiden,
12. Gehen,
13. Stehen,
14. Treppensteigen,
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
