Bei der grenzübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union sind einige steuerrechlichen Aspekte zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass nur in einem Mitgliedsstaat Steuern zu bezahlen sind. Seit dem 01.01.2010 haben sich hier einige Dinge verändert und auch vereinfacht. Wenn Sie als Privatperson Empfänger von grenzübergreifenden Dienstleistungen sind, fallen die Steuern grundsätzlich im Ausland an, also dort, wo der Dienstleistungserbringer seinen Unternehmenssitz hat.
Das ist ungefähr so, als würden Sie beispielsweise in Spanien in einer Fleischerei einen Schinken kaufen. Die Mehrwertsteuer bezahlen Sie für Ihren Schinken dann direkt beim Fleischer, der den spanischen Mehrwertsteuersatz separat auf der Rechnung ausweist und an die spanischen Finanzbehörden abführt. Gleiches gilt für Sie als Privatperson, wenn Sie Dienstleistungen im europäischen Ausland “einkaufen”.
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