Grafische Übersicht:

Diese Übersicht zeigt eine kursorische Übersicht der relevanten Grundsätze der EU für die Inanspruchnahme europäischen Personals.

Rechtliche Basis von SunaCare

SunaCare stützt seine Tätigkeit auf die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union gemäß Art. 39 EGV. Diese ermöglicht es jedem Unternehmer, seine Dienstleistungen überall innerhalb der Europäischen Union anbieten zu können und für diesen Zweck Mitarbeiter zu entsenden. Das Verbraucherportal der Hessischen Landesregierung klärt über die Voraussetzungen auf, die für den legalen Einsatz osteuropäischer Pflegepersonen einzuhalten sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Entsendung muss vorübergehend und längstens auf 12 Monate ausgerichtet sein.
  2. Das Kerngeschäft des Unternehmens muss im Heimatland liegen.
  3. Das entsendete Personal muss in einem sozial- und krankenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zum Dienstleistungsunternehmen angestellt bleiben.

Diese Anforderungen werden über die sogenannten “A1-Bescheinigung” nachgewiesen. Ein Aufenthaltstitel oder eine Arbeitsgenehmigung ist für das entsandte Personal innerhalb der Europäischen Union nicht erforderlich.

Startseite > Lexikon

Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an:

Sie interessieren sich für eine 24 Stunden Pflege?
Dann füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus, wir beraten Sie gern: