Folgende finanzielle Ratschläge von der Redaktion und unseren Lesern haben wir für Sie zusammengestellt. Haben Sie selbst ebenfalls Ideen und Hinweise, die wir hier veröffentlichen sollten? Schreiben Sie uns!
Hilfsmittel (z.B. Gehilfen / Rollstühle / Inkontinenzhilfe)
Grundsätzlich tragen die Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung eingereicht wird. Dieser Anspruch umfasst auch die erforderliche Anpassung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Im Pflegehilfsmittelkatalog beschreibt im Detail, welche Hilfsmittel finanziert oder leihweise überlassen werden.
Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte folgende Mindestangaben beinhalten: Name und Geburtsdatum des Anspruchsberechtigten, kurze Begründung zum Erfordernis (unter Bezugnahme auf § 40 SGB XI – beispielsweise „zur Erleichterung der Pflege“).
Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung/im eigenen Haus
Sofern Bedarf besteht, ist es möglich bei der Pflegekasse die Finanzierung erforderlicher Umbaumaßnahmen zu übernehmen. Dabei sind Zuschüsse von insgesamt 2.557,- EUR möglich. Dafür brauchen Sie keine Pflegestufe. Entscheidend ist, ob die Maßnahmen erforderlich sind, um dem Betroffenen das Wohnen im eigenen Heim weiterhin zu ermöglichen (beispielsweise Umbau des Badezimmers, Treppenfahrstuhl etc.). Um den Zuschuss zu erhalten ist es erforderlich, 10% der Kosten (maximal jedoch 50% der monatl. Bruttoeinnahmen) selbst zu übernehmen.
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