“Ist es legal, ausländisches Personal bei sich arbeiten zu lassen?”
Ja, es ist legal. Sie sind als Privatperson nach unserem Modell nicht Arbeitgeber sondern schlichter Dienstleistungsempfänger mit der Besonderheit, dass Ihr Vertragspartner seinen Firmensitz im europäischen Ausland hat. Die Mitgliedstaaten der Europäische Union haben für diesen Zweck über den so genannten „Freien Dienstleistungsverkehr“ ein Öffnung der Märkte vereinbart.
Die „Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ und die „länderspezifischen Umsetzungen“ regeln dabei das Kleingedruckte. Festzuhalten bleibt, dass unsere Betreuungskräfte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerverhältnis in ihrem Heimatland angestellt sind und über die erforderlichen Bescheinigungen einer rechtmäßigen Entsendung verfügen.
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