“Werden die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen?”
Bedauerlicherweise nicht. Ausländische Entsendeunternehmen sind keine Vertragspartner deutscher Pflege- oder Krankenkassen. Diese Dienstleistungen sind damit privat zu bezahlen. Es gibt jedoch die Möglichkeit Geldleistungen für so genannte „selbst beschaffte Pflegehilfe“ in Anspruch zu nehmen. Die Höhe variiert je nach Pflegestufe wie folgt:
- Pflegestufe I: 215,- Euro monatlich
- Pflegestufe II: 420,- Euro monatlich
- Pflegestufe III: 675,- Euro monatlich
Des Weiteren ist es möglich diese Dienstleistungen steuerlich abzurechnen, selbst wenn Sie nicht direkt Betroffener sonder nur das Kind des Betroffenen sind.
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