Wir werben mit einer “24h-Versorgung”. Wie geht das und kann das rechtlich erlaubt sein?
Rechtlich besteht hier kein Problem, weil natürlich niemand tatsächlich 24 Stunden pro Tag arbeiten wird. Das zu Ihnen entsandte Personal hat in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Allerdings wohnt das Personal für den vertraglich vereinbarten Leistungszeitraum bei Ihnen bzw. dem Leistungsempfänger im selben Haushalt. Damit ist grundsätzlich Tag und Nacht jemand anwesend und kann auf unvorhersehbare Notfälle schnell reagieren.
Das Konzept „24h Altenpflege“ von SunaCare:
Die Europäische Union eröffnet speziell für diesen Bereich Möglichkeiten, die für alle Betroffenen ein Gewinn darstellt. Damit sind die Senioren, ihre Familien und auch die Betreuerinnen gemeint. weiterlesen »
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