24 Stunden Betreuung legal

veröffentlicht am 08. Dez, 2011 by in News

Die Tatsache ist schon längst bei der Bevölkerung bekannt! Deutschlands Bevölkerung wird immer älter und durch diesen demographischen Wandel steht das Land vor großen Herausforderungen. Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen steht in Deutschland schon derzeitvor großen Herausforderungen.

Die häusliche Pflege ist dabei ein wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung der Pflege von Bedürftigen in Deutschland. Angehörige bevorzugen die häusliche Pflege vor einem Aufenthalt im Pflegeheim. Viele Familien nutzen die Unterstützung durch Pflegerinnen aus Osteuropa. Das Unternehmen SunaCare bietet eine sichere Möglichkeit, Betreuerinnen aus Osteuropa in den Haushalt der pflegebedürftigen Angehörigen zu integrieren.

Bei allen Vermittlungen wir dabei vom Unternehmen SunaCare auf das geltende Recht geachtet. Somit vermittelt SunaCare ausschließlich Angestellte eines osteuropäischen Dienstleisters, der sein Personal für den jeweiligen Auftrag nach Deutschland in die Familien entsendet. Dabei ist das gesamte Personal sozial- und krankenversichert. Nachgewiesen wird diese Tatsache durch das behördliche Formular A1!

Grundsätzlich rät das Unternehmen SunaCare von einer Anstellung oder Vermittlung einer Selbständigen oder freiberuflichen Pflegerin ab. Die Pflegerin besitzt im Normalfall ein Gewerbeschein und dürfte aus rechtlicher Sicht nicht beim Patienten wohnen. Andernfalls kann die Behörde eine Scheinselbstständigkeit diagnostizieren, diese Sachlage liegt vor, wenn die Pflegerin nicht mehrere Auftraggeber besitzt sowie keine freie Kost und Logis empfängt. Eine 24 Stunden Pflege würde unter diesen rechtlichen Voraussetzungen nicht funktionieren.

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One Response to “24 Stunden Betreuung legal”

  1. Martin 4 Dezember 2011 at 21:47 #

    Beachtenswerter Beitrag.Habe einige frische Gedankenanstoesse bekommen. Warte auf weitere Beitraege zum Thema.


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